Die Möglichkeit, Konflikte mit allen Beteiligten gemeinsam zu lösen!

Am 22.7.2012 ist das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung“ (Bundesgesetzblatt I Seite 1577) in Kraft getreten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird beim Landgericht Bielefeld seit dem 01.01.2013 Mediation als Methode der Konfliktbeilegung im Rahmen der Güteverhandlung durch den Güterichter angeboten.

Der Güterichter, der in der Sache nicht entscheidungsbefugt ist, kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Demnach wird bei den hiesigen Gerichten der Streitrichter künftig eine primär rechtlich orientierte Güteverhandlung, gegebenenfalls nebst richterlichem Vergleichsvorschlag durchführen, während der Güterichter eher interessenorientiert, insbesondere mit mediativem Ansatz arbeiten und demnach Lösungsansätzen der Parteien den Vorrang einräumen wird. Er kann ebenso wie der Streitrichter einen Vergleich protokollieren.

Die Mediation durch den nicht streitentscheidenden Güterichter wird auch bei den Amtsgerichten angeboten.

 

Kontakt

Geschäftsstelle Güterichter beim Landgericht Bielefeld,

Niederwall 71, 33602 Bielefeld, Telefon 0521 549 -1177.